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Vollstreckungs- und Insolvenzrecht

Der Staat verbietet es dem Einzelnen, Rechte aus eigener Kraft zu erlangen, und als Voraussetzung des Rechtsstaates hat der Einzelne das Recht, vom Staat den Schutz seiner Rechte zu verlangen oder sie bei Verlust wiederzuerlangen. Es trägt auch die Bezeichnung Vollstreckungsrecht/Strafverfolgungsrecht und ist ein gemischtes Rechtsgebiet, das es ermöglicht, die aus dem materiellen Recht erwachsenden Ansprüche mit staatlicher Gewalt zu erfüllen. Das Vollstreckungsrecht und das Insolvenzrecht sind Teilgebiete des Strafverfolgungsrechts. Es führt die Erfassung dieses Antrags durch, der von einer Person gestellt wird, die einen Antrag mit dem Folgerecht stellt, und der sich aus dem materiellen Recht ergibt. Diese Nachfrage bedeutet Kredit und Soll.

Vollstreckungsrecht – Insolvenzrecht

Der Staat verbietet es dem Einzelnen, Rechte aus eigener Kraft zu erlangen, und als Voraussetzung des Rechtsstaates hat der Einzelne das Recht, vom Staat den Schutz seiner Rechte zu verlangen oder sie bei Verlust wiederzuerlangen. Es trägt auch die Bezeichnung Vollstreckungsrecht/Strafverfolgungsrecht und ist ein gemischtes Rechtsgebiet, das es ermöglicht, die aus dem materiellen Recht erwachsenden Ansprüche mit staatlicher Gewalt zu erfüllen. Das Vollstreckungsrecht und das Insolvenzrecht sind Teilgebiete des Strafverfolgungsrechts. Es führt die Erfassung dieses Antrags durch, der von einer Person gestellt wird, die einen Antrag mit dem Folgerecht stellt, und der sich aus dem materiellen Recht ergibt. Diese Nachfrage bedeutet Kredit und Soll.

Folgeverfahren werden in Parteienfolgeverfahren und Vollstreckungsverfahren unterteilt. Was mit dem Party-Tracking-Prozess gemeint ist, sind die von den Parteien durchgeführten Transaktionen und im Allgemeinen die Transaktionen, die die Nachverfolgung steuern. Vollstreckungsverfahren hingegen sind in der Regel die Maßnahmen der Exekutivorgane gegen den Schuldner. Bestandteile des Vollstreckungsverfahrens sind die Vollstreckung durch die Vollstreckungsorgane, die Vollstreckung gegen den Schuldner und die den Vollstreckungsfortschritt sichernde Vollstreckung. Die Zwangsvollstreckung wird allgemein in zwei Teile geteilt, und diese Titel werden auch in sich selbst klassifiziert:

  • Mit gerichtlicher Durchsetzung;

  • sanktionierte Hinrichtung

  • Hinrichtung ohne Urteil​

  • Nachverfolgung durch wechselspezifische Zwangsvollstreckung
  • Follow-up durch die Räumung von gemieteten Immobilien
  • Nachverfolgung von Geldforderungen aus Abonnementverträgen

  • Nachverfolgung durch Generalpfandrecht

  • Es wird über die Nachverfolgung und geringfügige Vollstreckung mittels Pfandabwicklung gesprochen.

Dem Schuldner stehen ein oder mehrere Gläubiger gegenüber, und die Vollstreckung des Zwangsonkels ist mit dem im Vermögen des Schuldners verbleibenden beweglichen oder unbeweglichen Vermögen sichergestellt. In diesem Fall leitet der Gläubiger ein Verfahren gegen den Schuldner ein, und nach Abschluss der Nachverfolgung werden die Waren des Schuldners in ausreichender Menge für den genannten Kreditbetrag beschlagnahmt, diese Waren verkauft und die Forderung des Gläubigers bezahlt.

  • Mit der vollen Ausführung;alle seine Gläubiger sind gegen den Schuldner und Gegenstand des Verfahrens ist das gesamte Vermögen des Schuldners. Dieses Verfahren wird nicht bei allen Schuldnern angewandt, sondern nur bei insolvenzpflichtigen Schuldnern.

Mit dem Insolvenzverfahren werden alle dem Schuldner gehörenden beweglichen Sachen verkauft und mit dem Erlös aus dem Verkauf auf alle bekannten Forderungen des Schuldners gezahlt. Wenn das aus dem Verkauf aller beweglichen Sachen des Schuldners erzielte Geld die Forderungen aller Gläubiger nicht befriedigen kann, wird das erzielte Geld unter den Gläubigern entsprechend ihren Anteilen aufgeteilt.

Die Grundsätze, die das Vollstreckungsrecht beherrschen, lauten wie folgt:

  • Sparprinzip,

  • Bringing by the Parties-Richtlinie.

  • Grundsatz der Durchführung der Nachverfolgung durch die Exekutivorgane,

  • Direktheitsprinzip,

  • Das Tracking-Economy-Prinzip,

  • Publizitätsprinzip,

  • Schrift-Wörterbuch-Prinzip,

  • Legalitätsprinzip,

  • Rücknahmerichtlinie,

  • Grundsatz der begrenzten und bestimmten Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung,

  • Der Grundsatz der begrenzten und bestimmten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

  • Es ist das Prinzip der strikten Einhaltung der Form.

In unserem Gesetz wird im Falle der Nichtzahlung der Schuld durch den Schuldner mit dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz keine Freiheitsstrafe verhängt. Das Fehlen einer Freiheitsstrafe bedeutet nicht, dass keine Sanktion im Sinne des Vollstreckungs- und Konkursrechts verhängt wird, und ein gesundes Verfahren kann durchgeführt werden, indem die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf eine Rechtsfrage ergriffen werden, die in den Anwendungsbereich des Vollstreckungs- und Konkursrechts fällt.

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