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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das zum Ausdruck bringt, wie die gegenseitigen Rechte des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers rechtlich genutzt werden können. Alle Elemente des Arbeitslebens, von der Beurlaubung des Arbeitnehmers über das Rentenverfahren bis hin zur Kündigung und Kündigung des Arbeitgebers, werden durch diesen Rechtszweig geregelt.
































Wiedereinstellungsverfahren
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund vom Arbeitgeber entlassen wird, kann eine Wiedereinstellungsklage eingereicht werden, wenn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dieser Klage wird verlangt, dass der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, ansonsten mindestens 4 Monate Arbeitsunterbrechung und Zahlung von 4 Monaten Leerlaufzeit. Für die Wiedereinstellungsklage sollte der Schlichtungsantrag innerhalb von 1 Monat nach dem Datum der Entlassung des Arbeitnehmers oder dem Datum der Kündigungsmitteilung gestellt werden. Der Fall muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Datum eingereicht werden, an dem die Mediationsakte ohne Einigung endet. Andernfalls wird der Fall wegen Verjährung abgelehnt. Um eine Wiedereinstellungsklage einzureichen, müssen mindestens 30 Arbeitnehmer am Arbeitsplatz arbeiten und der Arbeitnehmer, der die Klage einreicht, muss mindestens 6 Monate am selben Arbeitsplatz gearbeitet haben. Die Zahlung von Abfindungen und Kündigungsentschädigungen an den entlassenen Arbeitnehmer schließt die Einreichung einer Wiedereinstellungsklage nicht aus.
Fall Abfindung
Die Abfindung ist die Art der Entschädigung, auf die der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Anspruch hat, wenn er mindestens 1 Jahr lang an derselben Arbeitsstätte arbeitet, weil er sich während seiner Arbeit an dieser Arbeitsstätte abgenutzt hat. Aufgrund seiner Rechtsnatur Abfindung ist kein Honorar, sondern ein Entschädigungsanspruch.
Bei der Berechnung der Abfindung wird der angezogene Bruttolohn zugrunde gelegt. Die Abfindung wird in Höhe eines durchschnittlichen Bruttolohns für jedes Arbeitsjahr des Arbeitnehmers gezahlt. Arbeitnehmer, die im Normalfall kündigen, haben keinen Anspruch auf Abfindung. Hat der Arbeitnehmer jedoch einen triftigen Grund, hat er auch dann Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigt.
Entschädigungsbescheid
Besteht kein rechtlicher Grund für den sofortigen Austritt des Arbeitnehmers, ist die Kündigungsfrist der Zeitraum, in dem er/sie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen muss, dass er/sie den Arbeitsplatz aufgibt. Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne Grund, der eine fristlose Kündigung erfordert, ist er ebenfalls verpflichtet, die Kündigungsfristen einzuhalten.
Kündigungsfristen sind die gesetzlich bestimmten Fristen, die sich nach der Arbeitszeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz richten. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber werden diese Fristen einhalten und die Geschäftsbeziehung wird während der Kündigungsfrist fortgesetzt, oder die Gebühr für die Kündigungsfrist AbfindungsleistungenEs wird als bezahlt. Ein Arbeitnehmer, der freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Abfindung, auch wenn sein Ausscheiden auf einem wichtigen Grund beruht.
Überstunden Rechtsstreit
4857 Gemäß Artikel 63 des Arbeitsgesetzes gilt eine Arbeit von mehr als 45 Stunden pro Woche als Überzeit. Einem Arbeitnehmer, der Überstunden leistet, sollten 1,5 Stunden Lohn als Überstundenlohn im Gegenzug für 1 Überstundenarbeit ausgezahlt werden. Andernfalls kann der Arbeitnehmer aus diesem Grund den Arbeitsplatz verlassen und sowohl die Zahlung von Abfindungen als auch von Überstunden verlangen.
Als Nachweise für Überstunden können Lohnabrechnungen, Arbeitsplatz-Eintritts-Austrittslisten, PDKS-Aufzeichnungen, Zeugenaussagen anderer Arbeitnehmer, die an derselben Arbeitsstätte gearbeitet haben, vorgelegt werden.
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Diensterkennungsstreitigkeiten
Service-Definition-Klagen sind die Klagen, die in Fällen wie der Arbeit des Arbeitnehmers ohne Versicherung, fehlenden Tagen in der Versicherung, Nichtzahlung von Versicherungsprämien über dem Reallohn eingereicht werden. Auch die Sozialversicherungsanstalt ist an Leistungsfeststellungsverfahren beteiligt. Diese Fälle sind von öffentlicher Ordnung.
Als Ergebnis der Dienstfeststellungsklage wird entschieden, kein Geld an den Arbeitnehmer zu zahlen. Mit anderen Worten, der Mitarbeiter kann aus diesem Rechtsstreit keinen materiellen Vorteil ziehen. Andererseits wird entschieden, dass die Versicherungsprämien des Arbeitnehmers an die SSI gezahlt werden, wodurch ein Rechtsverlust des Arbeitnehmers aufgrund fehlender Versicherungsprämien verhindert wird.
Unfälle bei der Arbeit
Arbeitsunfälle kommen in unserem Land leider häufig vor und entstehen durch die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen. In diesem Sinne bietet ein Arbeitsunfallanwalt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern rechtliche Unterstützung und verfolgt Arbeitsunfallfälle für Entschädigungsansprüche aus Arbeitsunfällen.
In diesem Sinne führen unsere fachkundigen Arbeitsunfallanwälte sowohl im Arbeitsunfallentschädigungs- als auch im Arbeitsunfallstrafverfahren die entsprechenden Prozessprozesse akribisch durch. Der Anwalt für Arbeitsunfälle ist wichtig bei der Berechnung und Durchsetzung der Entschädigungsforderungen des Arbeitnehmers bei Unfällen, die durch das Verschulden des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen entstehen.
Fall von Arbeitsansprüchen
Arbeitsansprüche sind die allgemeine Bezeichnung für die Löhne und Entschädigungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, das sich aus der Arbeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz ergibt. Als Beispiele für Arbeitsforderungen können Forderungen wie Abfindungs- und Kündigungsgelder, Löhne, Prämienzuschläge, Reise- und Verpflegungsgelder, Feiertags- und allgemeines Urlaubsgeld, Wochenurlaubsgeld, Überstunden genannt werden. Die Rechte und Forderungen des Arbeitnehmers als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung sind vom Arbeitgeber bei Fälligkeit zu bezahlen. Im Falle einer gegenteiligen Situation kann es jedoch erforderlich sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Werden die Arbeitsforderungen nicht vollständig und fristgerecht bezahlt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
Für den Fall, dass Arbeitsforderungen Gegenstand eines Rechtsstreits werden sollen, ist die Verjährungsfrist wichtig, damit der Arbeitnehmer seine Rechte nicht verliert. Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes nach dem 01.01.2018 wurde die Verjährungsfrist für einen Teil der Arbeitsforderungen verkürzt. Während die Verjährungsfrist für Abfertigungs- und Kündigungsforderungen bei Kündigung vor dem 01.01.2018 10 Jahre beträgt, beträgt sie bei Kündigung nach diesem Datum 5 Jahre.
Die Verjährung dieser Forderungen beginnt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das in der Praxis oft verwirrende Thema ist die Verjährungsfrist für Überstundenvergütungen. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs. Überstundenvergütung wird am Ende jedes geleisteten Monats verdient. Dementsprechend verfallen die Überstundenforderungen, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren ab dem Monat, in dem sie berechtigt sind, beantragt werden.
Rechtmäßige Kündigung
Abhängig von den Kündigungsgründen wird festgelegt, ob die Arbeitnehmer Rechte wie Abfindungen oder Kündigungsgelder in Anspruch nehmen können und manchmal auch, ob sie für bestimmte Verpflichtungen wie Strafklauseln haften. Für einen Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz kündigt, ist es besonders wichtig, diese Rechte als Gegenleistung für jahrelange Arbeit in Anspruch nehmen zu können.
Wenn der Arbeitnehmer kündigt, ohne sich darauf zu berufen, obwohl er einen triftigen Grund hat, können ihm Rechte wie eine Abfindung entzogen werden, was dem Äquivalent von Jahren Arbeit entspricht. Hier zeigt sich die Bedeutung des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Artikel 24 des Gesetzes regelt die berechtigten Kündigungsgründe des Arbeitnehmers.
Liegt einer dieser Kündigungsgründe vor, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus diesen berechtigten Gründen kündigen, sei es befristet oder unbefristet. Es sollte auch beachtet werden, dass der Arbeitnehmer, wenn er berechtigte Kündigungsgründe hat, den Arbeitsvertrag sofort kündigen kann, ohne dass die in Artikel 17 des Arbeitsgesetzes aufgeführte Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Insofern unterscheidet sie sich von der befristeten Kündigung. Vielmehr wird aus begründeten Gründen die Notwendigkeit der Ausübung des Kündigungsrechts innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht. Verordnung zum Thema 4857 p. Dies ist in Artikel 26 des Arbeitsgesetzes mit der Überschrift „Zeitraum zur Ausübung des Rechts auf fristlose Kündigung“ eindeutig festgelegt.